1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KURSZukunft GmbH & Co. KG, Eschenweg 5, 49356 Diepholz (nachfolgend "KURSZukunft") und Unternehmen (i.S.d. § 14 BGB; nachfolgend "Kunde" oder "Unternehmen") über die Nutzung der KURSZukunft-Plattform und der damit verbundenen Leistungen.
- Ergänzend zu diesen AGB gelten die Nutzungsbedingungen der KURSZukunft-Plattform in der jeweils gültigen Fassung (abrufbar unter www.kurszukunft.de/agb). Die Nutzungsbedingungen werden Vertragsbestandteil.
- Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Nutzungsbedingungen gehen die AGB vor.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn KURSZukunft ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Verbraucher (§ 13 BGB) sind von diesem Angebot ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
2. Leistungsgegenstand und Angebotsumfang
- KURSZukunft betreibt eine digitale Plattform (nachfolgend "KURSZukunft-Plattform") zur Vernetzung von Schulen und Unternehmen für die Durchführung von Unterrichtsprojekten (nachfolgend "Projekte").
Folgende Leistungen können – je nach gewähltem Modell – Vertragsgegenstand werden:
Das Jahres-Abo "Partnerschule" beinhaltet:
- Status als KURSZukunft-Partner,
- Online-Zugang zum Unternehmensprofil und zu Projektbausteinen (Unterrichtsbausteine) auf der KURSZukunft-Plattform,
- Platzierung des Unternehmens mit Steckbrief auf der digitalen Landkarte der KURSZukunft-Plattform,
- Partnerschaft mit einer Schule inkl. vier (4) Projektdurchführungen pro Vertragsjahr,
- Platzierung von Logo und Steckbrief im Netzwerkraum der Partnerschule auf der KURSZukunft-Plattform.
Erweiterungen (optional):
- Zusätzliche Partnerschulen (je weitere Schule) inkl. je einer zusätzlichen Projektdurchführung pro Vertragsjahr.
- Zusätzliche Projektdurchführungen (einzeln nachbuchbar), wenn das jährliche Kontingent aufgebraucht ist.
- Virtueller 360°-Showroom für die Landkarte: einmalige Erstellungskosten; optional beauftragbare Dienstleistung zur inhaltlichen Befüllung (Grafiken, Texte, Medien).
Das Jahres-Abo "Landkarte" beinhaltet:
Platzierung des Unternehmens (Logo/Steckbrief) nur auf der digitalen Landkarte (ohne Schulpartnerschaft/Projekte).
Das Probeabo beinhaltet:
Platzierung auf der Landkarte und in der gewünschten Partnerschule inkl. einer (1) Projektdurchführung. Nach Durchführung dieses Projekts wird das Unternehmensprofil wieder inaktiv gestellt.
Die Erstellung des 360°-Showroom beinhaltet:
Der 360°-Showroom ist ein digitaler Messestand des Kunden, der mit verschiedenen Inhalten des Kunden und im Corporate Design des Kunden erstellt werden kann. Inhalte des 360°-Showrooms werden durch den Kunden bereitgestellt. Optional kann KURSZukunft die Befüllung mit Inhalten als Dienstleistung übernehmen.
Projektkontingent & Flexibilität:
- Bei mehreren Partnerschulen ist es unerheblich, an welcher Schule die Projekte durchgeführt werden; das Kontingent kann schulübergreifend eingesetzt werden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Partnerschule oder eine bestimmte Partnerschule, um ein Projekt durchzuführen.
- Nicht genutzte Projektdurchführungen können ins Folgejahr mitgenommen werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung der Projekte aus dem Vorjahr. KURSZukunft wird sich jedoch bemühen auch Termine für die übertragenen Projekte aus dem Vorjahr mit den Schulen zu vereinbaren.
- Der Kunde erkennt an, dass eine 100-prozentige Verfügbarkeit der KURSZukunft-Plattform technisch nicht zu realisieren ist. KURSZukunft bemüht sich jedoch, die Plattform möglichst konstant mit 99% im Jahresdurchschnitt verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von KURSZukunft stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), aber auch Soft- und Hardwarefehler, insbesondere auch der Software und Hardware und IT-Infrastruktur des Kunden können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf der KURSZukunft-Plattform führen.
3. Vertragsschluss
- Bei der Darstellung der Leistungspakete auf der Buchungsseite preise.kurszukunft.de handelt es sich um unverbindliche Angebote von KURSZukunft.
- Der Vertrag auf Basis dieser AGB wird online über die Buchungsseite preise.kurszukunft.de geschlossen. Der Kunde durchläuft den Bestellprozess, wählt eines der oben dargestellten Leistungspakete aus, akzeptiert diese AGB sowie die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen der KURSZukunft-Plattform und sendet die Buchung als verbindliches Angebot ab.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald KURSZukunft dem Kunden den Vertragsschluss per E-Mail bestätigt (Annahme) und die Vertragsdaten (inkl. AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweisen) übermittelt. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich (Textform genügt).
- Für die Beauftragung zur Erstellung eines 360°-Showroom gilt Folgendes: Der Kunde kann die Beauftragung unverbindlich über die Buchungsseite preise.kurszukunft.de anfragen. Im Anschluss an die Anfrage findet ein persönliches Gespräch zu den Vorstellungen der Gestaltung des Kunden statt. Nach dem Gespräch übersendet KURSZukunft ein verbindliches Preisangebot zur Erstellung eines 360°-Showroom. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt (Textform ist ausreichend).
4. Unternehmensprofil auf der KURSZukunft-Plattform
- Nach Vertragsschluss erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten für das Unternehmensprofil auf der KURSZukunft-Plattform. Er ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und an keine Dritten außerhalb des Unternehmens weiterzugeben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Daten zum Kundenkonto korrekt eingegeben werden und bei Änderungen aktualisiert werden. Der Kunde hat darüber hinaus sicherzustellen, dass Zugangsdaten zum Kundenkonto ausschließlich seinen Mitarbeitern zugänglich sind.
- Mitarbeiter können sich über einen personalisierten Log-In (Double-Opt-In) Verfahren als Mitarbeiter des Unternehmens registrieren und auf das Unternehmensprofil zugreifen. Es ist erforderlich, dass der Mitarbeiter einen Unternehmens-E-Mailadresse verwendet.
- Ein Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffer 4 Abs. 1 berechtigt KURSZukunft, den Kunden von der Nutzung der KURSZukunft-Plattform auszuschließen und diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Kunde den Verstoß nicht binnen 30 Tagen (nach Mitteilung durch KURSZukunft per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse) beseitigt.
- KURSZukunft kann das Unternehmensprofil zudem sperren, wenn Hinweise darauf bestehen, dass das Unternehmensprofil unautorisiert oder in unangemessener Weise verwendet wurde, etwa wenn es unternommen oder versucht wird, von dem Unternehmensprofil aus einem unautorisierten Zugang zu der KURSZukunft-Plattform oder den dahinterliegenden Systemen von KURSZukunft zu erlangen ("Hacking"). KURSZukunft wird in einem solchen Fall den Kunden über seine, in dem Unternehmensprofil hinterlegte, E-Mail-Adresse umgehend benachrichtigen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Liegen die Gründe für eine Sperrung nicht mehr vor, kann KURSZukunft dem Kunden über das Anlegen eines neuen Unternehmenspr ofils wieder den Zugang zur KURSZukunft-Plattform ermöglichen.
5. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- Die Vertragslaufzeit beträgt ein (1) Jahr ab dem Tag der Buchung (nachfolgend "Initiallaufzeit").
- Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Abweichend von den Abs. 1-2 ist die Laufzeit des Probeabonnements befristet, bis ein Projekt durchgeführt wurde. Danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.
6. Projektorganisation und Mitwirkungspflichten
Terminierung:
Projekte werden über die KURSZukunft-Plattform koordiniert und terminiert. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und stellt sicher, dass erforderliche Informationen/Materialien rechtzeitig vorliegen. Ein Projekt wird von einer Schule über die KURSZukunft-Plattform beim Kunden angefragt. Der Kunde erhält eine automatische Mitteilung über die Projektanfrage. Sofern der Kunde das Projekt zum gewünschten Termin bestätigt, erhält die Schule eine entsprechende Mitteilung. Sofern der Kunde zeitlich verhindert ist oder das Projekt aus anderen Gründen nicht durchführen will, kann das Projekt abgelehnt werden. Im Falle eines abgelehnten Projekts, wird KURSZukunft einen alternativen Terminvorschlag machen oder ein Ersatzunternehmen suchen. Die Schule und der Kunde haben dann die Möglichkeit das Projekt zu bestätigen oder abzulehnen. Der Kunde hat keinen Anspruch, dass KURSZukunft weitere Alternativtermine anbietet, sollte auch ein Alternativtermin abgelehnt werden. KURSZukunft wird sich jedoch bemühen auch weitere Alternativtermine anzubieten.
Durchführung:
Inhalt und Ablauf der Projekte orientieren sich an den vereinbarten Projektbausteinen, die auf der KURSZukunft-Plattform bereitgestellt werden, und den Vorgaben der Schule. Bei Unterrichtsbesuchen gelten die Richtlinien sowie die Haus- und Sicherheitsordnungen der jeweiligen Schule (einschließlich Weisungen der Lehrkräfte/Schulleitung). Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden/Beauftragten diese Vorgaben einhalten; KURSZukunft haftet nicht für Maßnahmen/Anordnungen der Schule oder für Verzögerungen/Ausfälle, die daraus resultieren (vgl. Ziff. 12, 13). Die Projektdurchführung vor Ort obliegt allein den Schulen und den Unternehmen und wird von KURSZukunft nicht betreut.
Absagen/Verschiebungen:
Werden Termine von der Schule kurzfristig verschoben oder abgesagt, bemüht sich KURSZukunft einen zumutbaren Ersatztermin zu vereinbaren. KURSZukunft haftet nicht für Verzögerungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z.B. Ausfall der Schule, Streiks, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt; vgl. Ziff. 13).
Mehrere Partnerschulen:
Das jährliche Projektkontingent kann schulübergreifend an mehreren Partnerschulen eingesetzt werden (vgl. Ziff. 3 Abs. 3). Der Kunde hat keinen Anspruch, dass bestimmte Schulen Partnerschulen werden oder das bestimmte Projekte an bestimmten Schulen durchgeführt werden.
Nicht genutzte Kontingente:
Nicht durchgeführte Projekte können ins Folgejahr übertragen werden. KURSZukunft wird sich bemühen Termine für die übertragenen Projekte zu vereinbaren. Eine Termingarantie besteht nicht, soweit Schulen keine Kapazitäten bereitstellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Durchführung der Projekte aus dem Vorjahr.
7. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
- Die Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. dem Buchungsvorgang auf preise.kurszukunft.de und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Nach Vertragsannahme wird eine Rechnung durch KURSZukunft versendet. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Jahresabonnements sind jährlich im Voraus zu bezahlen.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). KURSZukunft kann Sperrungen des Zugangs zur KURSZukunft-Plattform bei Zahlungsverzug vornehmen und weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
- Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
8. Pflichten des Kunden bei der Nutzung der KURSZukunft-Plattform
- Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, die von KURSZukunft bereitgestellte KURSZukunft-Plattform nur nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen nutzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seinen Mitarbeitern die Vorgaben zur Nutzung entsprechend bekannt sind.
Der Kunde ist zudem insbesondere verpflichtet,
- soweit es ihm möglich ist, die Leistung von KURSZukunft zu überprüfen und Störungen KURSZukunft unverzüglich anzuzeigen,
- die Zugriffsmöglichkeiten auf die KURSZukunft-Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen;
- den Versuch zu unterlassen,
- es anderen Personen/Unternehmen zu ermöglichen, die KURSZukunft-Plattform missbräuchlich zu nutzen;
- strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, über die KURSZukunft-Plattform zu verbreiten und/oder zugänglich zu machen;
- urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt anzubieten und/oder zu verbreiten.
- Dem Kunden ist es untersagt, Veränderungen an den Leistungen oder Produkten von KURSZukunft vorzunehmen. Insbesondere darf der Kunde keine marken- oder urheberrechtlichen Kennzeichen entfernen, verändern oder unterdrücken.
9. Nutzungsrechte, Unterrichtsmaterialien und Inhalte
- KURSZukunft gewährt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an bereitgestellten Unterrichtsbausteinen/Materialien, ausschließlich zur Durchführung von Projekten im Vertragszeitraum. Eine Nutzung außerhalb von Projekten, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung über den erlaubten Zweck hinaus ist untersagt.
- Der Kunde gewährleistet, dass von ihm gelieferte Inhalte, Medien, Logos, Markennamen (gemeinsam "Kunden-Inhalte"), welche für das Unternehmensprofil, die Landkarte, den Showroom und Projektbausteine auf der KURSZukunft-Plattform genutzt werden, frei von Rechten Dritter sind und er über sämtliche Rechte an den Kunden-Inhalten verfügt. Soweit erforderlich holt der Kunde die Einwilligung von Dritten ein, die in den Kunden-Inhalten zu sehen sind. Der Kunde stellt KURSZukunft von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtsverletzenden Nutzung dieser Inhalte resultieren, einschließlich hieraus resultierenden Schäden und Kosten, unter Einschluss von Gerichts- und Vergleichskosten und der Kosten für eine nach billigem Ermessen von KURSZukunft erforderlichen Rechtsberatung.
- Der Kunde räumt KURSZukunft ein einfache nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an bereitgestellten Kunden-Inhalten während der Vertragslaufzeit ein, um diese für das Unternehmensprofil, die Landkarte, den Showroom und Projektbausteine auf der KURSZukunft-Plattform, zur Projektdurchführung zu nutzen. KURSZukunft wird zudem das Recht eingeräumt den Unternehmensnamen und ggfs. das Unternehmenslogo zur Information über die Zusammenarbeit auf der eigenen Webseite und in Werbematerialien zu verwenden.
- Bei Verstößen gegen die Nutzungsrechteeinräumung in Ziffer 9 Abs. 1 ist KURSZukunft berechtigt, den Zugang vorläufig zu sperren, Unterlassung zu verlangen und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
- Nach Vertragsende werden die Parteien sich unverzüglich alle bei ihnen noch vorhandenen Materialien der jeweils anderen Partei aushändigen oder diese (nach Zustimmung der jeweils anderen Partei) vernichten. Die Parteien erkennen an, dass das (geistige) Eigentum an übergebenen Materialien bei der Partei verbleibt, von der die Materialien stammen und dass die jeweils andere Partei hieran keine Rechte geltend machen wird. Die Vernichtung wird auf Anfrage der jeweiligen Partei schriftlich bestätigt.
10. Weitere Unterstützungsleistungen
Fragen des Kunden können während der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 8:00-16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage im Bundesland Niedersachsen und bundesweite Feiertage) telefonisch unter 0177/3129489 oder über die E-Mailadresse kontakt@kurszukunft.de gestellt werden. KURSZukunft wird sich bemühen diese möglichst schnell zu beantworten.
11. Gewährleistung
- Der Großteil der vertraglichen Leistungen wird als Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB erbracht, sodass ein konkreter Leistungserfolg nicht geschuldet ist. KURSZukunft verpflichtet sich, die Leistung mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu erbringen. Im Falle eines Mangels gelten die gesetzlichen Ansprüche.
- Dem Kunden ist bekannt, dass Software, wie sie bei der Bereitstellung der KURSZukunft-Plattform verwendet wird, in der Regel nie ganz fehlerfrei ist. Sofern der Kunde Mängel an der KURSZukunft-Plattform feststellt, meldet er diese unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) an KURSZukunft.
- KURSZukunft ist zur Erbringung von Gewährleistung nicht verpflichtet, wenn
- ein Mangel nicht reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar ist,
- der Kunde die KURSZukunft-Plattform oder deren Bestandteile nicht unter den von KURSZukunft vorgegebenen Einsatzbedingungen nutzt,
- Anwendungsmangel auf äußeren Einwirkungen, Umwelteinflüssen oder höherer Gewalt beruhen.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von KURSZukunft durch Beseitigung des Mangels, im Falle von Mängeln an der KURSZukunft-Plattform durch:
- Übermittlung eines Patches oder einer neuen Version (z.B. auch durch eine neue Version, anderes Release oder ein kumulatives Update);
- Handlungsanweisung an den Kunden zur Umgehung des Mangels.
- Ist KURSZukunft mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kundenach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom bzw. Kündigung des Vertrags berechtigt.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1., 1. Var. BGB wird ausgeschlossen.
12. Haftung
- KURSZukunft haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle einer ausdrücklichen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet KURSZukunft nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- KURSZukunft haftet nicht für Datenverlust, es sei denn, dieser wurde durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht und der Schaden war auch durch geeignete Datensicherung nicht zu vermeiden.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden ist – außer in den Fällen der Ziff. 13 Abs. 1 – ausgeschlossen.
- Für Ausfälle/Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von KURSZukunft (insb. Verfügbarkeit der Schule, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) besteht keine Haftung.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Pandemien, Epidemien, Aussperrung und ähnlichen Umständen, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die dem Lizenzgeber die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen KURSZukunft, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Sofern der Zustand länger als 8 Wochen dauert, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
14. Datenschutz
- Es gilt die Datenschutzerklärung von KURSZukunft in der jeweils geltenden Fassung.
- KURSZukunft verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden bei der Erbringung der vertraglichen Leistung. Die Parteien schließen daher den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) aus Anlage 1 zu diesen AGB gemäß Art. 28 DSGVO.
- Der Kunde stellt sicher, dass er die rechtlich erforderlichen Informationen/Einwilligungen in Bezug auf eigene Mitarbeiter/Vertreter sowie übermittelte Inhalte eingeholt hat.
15. Änderungen der Leistungen und Preise
- KURSZukunft ist berechtigt, Leistungsinhalte, mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten, mit Wirkung für die Zukunft in zumutbarem Umfang zu ändern, insbesondere bei rechtlichen und technischen Änderungen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Durch die nach Vertragsschluss erfolgenden Änderungen darf der Kunde nicht schlechter gestellt werden, als er bei Vertragsschluss stand.
- KURSZukunft ist berechtigt Preise für die vertragliche Leistung nach Ablauf der Initiallaufzeit anzupassen. Die Preiserhöhung erfolgt nach Maßgabe der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ermittelte und jeweils im Monatsbericht "Verbraucherpreisindex für Deutschland – Gesamtindex (Basisjahr 2020 = 100)" veröffentlichten Verbraucherpreisindex ("VPI"). Preisänderungen wirken erst ab der nächsten Verlängerungsperiode. KURSZukunft informiert den Kunden hierüber mit angemessener Frist. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu.
16. Änderungen dieser AGB
KURSZukunft kann diese AGB in für den Kunden zumutbarem Umfang ändern oder ergänzen, wenn dies durch gesetzliche Änderungen, Änderungen in der Rechtsprechung, bestehende Unklarheiten in den Nutzungsbedingungen, Sicherheitsaspekte der Plattform oder vergleichbaren Gründen erforderlich wird. Im Rahmen einer solchen Änderung können folgende Regelungen der AGB nicht verändert werden: Der Vertragstyp, die wesentlichen Geschäftseigenschaften ("essentialia negotii") und die Haftungsbeschränkung (es sei denn, hieraus ergeben sich lediglich Vorteile für den Kunden). In dem Fall einer Änderung wird der Kunde mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. über die von dem Kunden gepflegte E-Mail-Adresse) informiert. Die geänderten oder ergänzten AGB gelten, sofern der Kunde nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht, nachdem KURSZukunft den Kunden auf die Folgen seines Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde, kann KURSZukunft diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Widerspruchs kündigen.
17. Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich, Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art, Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit gemäß dieses Vertrages bekannt werden, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus dem Inhalt an sich ergibt (nachfolgende zusammen "Vertrauliche Informationen" genannt), Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
- Die Parteien sind nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Partei berechtigt, diese Vertraulichen Informationen an etwaige Dritte unter Auferlegung der Verpflichtungen über die Vertraulichkeit weiterzugeben.
- Die Parteien werden in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die von ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren. Vertrauliche Informationen werden nur auf "need-to-know"-Basis Mitarbeitern offengelegt.
- Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche Vertraulichen Informationen, die einer Partei bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bekannt waren, von diesem unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.
- Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für 2 Jahre nach Vertragsende fort.
18. Schlussbestimmungen
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder dieser Vereinbarung im Ganzen nicht berührt.
- Textform genügt für Erklärungen nach diesem Vertrag, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form verlangt wird.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist für den Kunden nur mit vorheriger Zustimmung von KURSZukunft möglich.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und – sofern der Kunde Kaufmann ist – ausschließlicher Gerichtsstand ist Diepholz.
Stand: November 2025